Unsere schweizweit einheitlichen KVG-Tarife.
Unsere Leistungen sind von den Krankenkassen anerkannt. Sie profitieren von der gleichen Kostenübernahme wie bei der öffentlichen Spitex – mit persönlicher Betreuung und Flexibilität durch Mednest24.
Einheitliche Spitex-Tarife in der Schweiz
Die Tarife für Spitex-Leistungen sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Unabhängig davon, ob Sie eine private oder öffentliche Spitex wählen. Die Preise für Grundpflege, Behandlungspflege sowie Abklärung und Beratung sind identisch.
Unsere kassenpflichtigen Leistungen werden gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) abgerechnet und sind kantonal anerkannt. Mednest24 ist vom Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen anerkannt und rechnet direkt mit den Versicherungen ab.
✽ Kassenpflichtige Leistungen (nach KVG)
- Abklärung, Beratung & Koordination CHF 76.90 / Stunde Bedarfserhebung, Pflegeplanung, Kommunikation mit Ärzten, Angehörigen und Versicherungen.
- Untersuchung & Behandlungspflege CHF 63.00 / Stunde Medizinische Pflege gemäss ärztlicher Verordnung (z. B. Wundpflege, Medikamentengabe)
- Grundpflege CHF 52.60 / Stunde Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Nicht alle Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen sind durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt. Diese sogenannten nicht kassenpflichtigen Leistungen werden in der Regel privat bezahlt.
In bestimmten Fällen übernimmt jedoch eine private Zusatzversicherung oder eine kantonale Unterstützung einen Teil der Kosten. Gerne helfen wir Ihnen, die passende Lösung zu finden.
Nicht kassenpflichtige Leistungen werden transparent nach Aufwand verrechnet. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne eine individuelle Offerte und prüfen mögliche Kostenübernahmen durch Zusatzversicherungen oder öffentliche Unterstützungsprogramme.
✽ Nicht kassenpflichtige Leistungen
- Hauswirtschaftliche Leistungen CHF 49.90 / Stunde Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Kochen oder Organisation des Haushalts. Ideal, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Entlastung im Alltag benötigen.
- Nacht- oder Sitzwache Auf Anfrage Präsenz und Betreuung während der Nacht, um Sicherheit zu gewährleisten – etwa nach Spitalaustritt, bei Unruhe oder erhöhter Sturzgefahr. Wir sorgen für eine ruhige Nacht und sofortige Hilfe bei Bedarf.
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24 h Betreuung
Auf Anfrage
Umfassende Betreuung rund um die Uhr durch qualifiziertes Fachpersonal. Diese Leistung ist besonders für Personen mit hohem Pflegebedarf oder Demenz geeignet.
Ihre Kostenbeteiligung
Das Gesetz zur Pflegefinanzierung (Art. 7a KLV) sieht im Kanton Zürich eine Patientenbeteiligung von 10 % der Pflegekosten vor.
Zusätzlich gelten der normale Selbstbehalt (CHF 7.65 pro Tag) und die jährliche Franchise Ihrer Krankenkasse.
Ausnahmen:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Leistungen zu Lasten der IV, MV oder UV (invaliden-, militär- oder unfallversichert)
Wenn Pflege zur finanziellen Herausforderung wird
In bestimmten Lebenssituationen oder bei knappen finanziellen Mitteln stehen in der Schweiz verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wenn Einkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht decken, helfen Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Sie sind ein gesetzlicher Anspruch – keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zuständig sind die kantonalen EL-Stellen bei den AHV-Ausgleichskassen.
Wer bei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege, Ankleiden, Essen) auf Hilfe angewiesen ist, kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und ist unabhängig von Einkommen oder Vermögen.